Wichtiger Stichtag: Geburtsmeldung Ihrer Fohlen bis spätestens 1. August

Viele Fohlen haben in den letzten Wochen das Licht der Welt erblickt und springen jetzt munter auf der Weide herum. Neben der gesundheitlichen Versorgung des neuen Stallbewohners, sollte der Züchter aber auch die Registrierung und Identifizierung nicht vergessen.

Bis spätestens 1. August des Geburtsjahres muss eine Geburtsmeldung bei der DQHA erfolgen. Bei Fohlen, die nach dem 1. Juli geboren wurden, spätestens vier Wochen nach der Geburt. Die Meldung geht schnell und einfach über das Online-Formular im Mitgliderbereich auf der DQHA Website.

Zudem muss zeitnah ein Transponder bei der DQHA beantragt werden, der zwingend für die Erstellung eines Equidenpasses inkl. Tierzuchtbescheinigung gesetzt wird. Dieser wird vom Tierarzt implantiert, der, wie auch andere Sachkundigepersonen, zum Ausfüllen des „Antrag auf Erstellung eines Equidenpasses“ autorisiert ist.

Der DQHA Zucht-Equidenpass muss innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt ausgestellt worden sein, damit er als „Original“ gilt. Deswegen muss der Equidenpassantrag rechtzeitig bei der DQHA augefüllt eingehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann nur noch ein „Duplikat“ ausgestellt werden. Dies ändert nichts an seiner Wertigkeit als Equidenpass inkl. Tierzuchtbescheingung, das Pferd verliert aber dadurch seinen Schlachtstatus und kann der Lebensmittelkette nicht mehr zugeführt werden.

Auf den Höveler DQHA Zuchtschauen erhalten Sie den Komplett-Service wie Hilfe bei der Registrierung und Ausfüllen des  Equidenpassantrags, eine Lineare Beschreibung und die Ausstellung eines Zucht-Equidenpasses mit Original-Rasseeintragung für Ihr Fohlen.

Für die Ausstellung des Equidenpasses wird die Eigentumsurkunde, das „Certificate of Registration“ benötigt, das bei der AQHA beantragt werden muss. Auch wenn die AQHA keine offiziellen Fristen zur Beantragung des Certificate of Registration vorgibt (nur die Kosten steigen mit zunehmenden Alter), sollte die Beantragung der Papiere dennoch zeitnah nach der Geburt erfolgen, um die Ausstellung des Equidenpasses als Original (für den das CoR notwendig ist) zu gewährleisten.  

Weitere Informationen und alle Formulare zur Papierbeantragung und Equidenpass finden Sie in unserem Formularservice.